Kosten & Abrechnung

Meine Leistungen als Heilpraktikerin und auch Leistungen der Physiotherapie werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) privat in Rechnung gestellt.

Die Rechnungen können in der Regel von privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen erstattet werden. Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab.

Bitte beachten Sie, dass die Vergütung der Behandlung unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre Versicherung erfolgt.

Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte besteht in der Regel die Möglichkeit, die Kosten bei der jeweiligen Versicherung einzureichen. Die Höhe der Erstattung ist jedoch abhängig von Ihrem individuellen Tarif und kann variieren. Eine vollständige Kostenübernahme kann nicht garantiert werden.

Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, die Behandlung ohne ärztliche Verordnung als Selbstzahlerleistung in Anspruch zu nehmen.

Damit Sie gut planen können, erhalten Sie auf Wunsch vor der Behandlung eine übersichtliche Kostenschätzung. So haben Sie jederzeit Klarheit und können die Rechnung unkompliziert bei Ihrer Versicherung einreichen.


Hinweis zur ärztlichen Verordnung

Meine Behandlungen können ohne ärztliche Verordnung stattfinden.

Wichtiger Hinweis

Die auf dieser Website dargestellten Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information über naturheilkundliche, komplementäre und ganzheitliche Gesundheitsansätze. Sie stellen keine ärztliche Diagnose, keine ärztliche Beratung, keine ärztliche Behandlung und keinen Ersatz für eine fachärztliche Untersuchung, Diagnose oder Therapie dar. Ebenso werden keine Heilversprechen abgegeben und keine Erfolgsgarantien gegeben.

Die angebotenen Informationen, Empfehlungen und Anwendungen basieren auf allgemein zugänglichen Quellen und eigenen Erfahrungen.

Selbstverantwortung bei der Anwendung naturheilkundlicher Methoden wird vorausgesetzt.